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Karl von Wogau: Richtlinienvorschlag zur Vergabe öffentlicher Aufträge in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung ist Schritt in die richtige Richtung


Im Europäischen Parlament findet heute eine Anhörung statt, die sich mit der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit befasst.

Karl von Wogau (CDU), Vorsitzender des Unterausschusses für Sicherheit und Verteidigung des Europäischen Parlamentes, verfasst für den Auswärtigen Ausschuss die Stellungnahme zu diesem Richtlinienvorschlag. Er sieht in dem Gesetzesvorhaben einen wichtigen Schritt auf dem Weg auf dem Weg zur Schaffung eines offenen, transparenten und wettbewerbsfähigen europäischen Marktes für Verteidigungsgüter:

"Es ist wichtig, dass unserer Soldaten und Zivilisten bei gemeinsamen europäischen Einsätzen die bestmögliche Ausrüstung zur Verfügung haben. Die Schaffung eines Marktes für Verteidigungsgüter auf europäischer Ebene wird bei der Erreichung dieses Zieles sehr hilfreich sein und außerdem die Transparenz bei öffentlichen Aufträgen im Bereich Verteidigung in der Europäischen Union erhöhen, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Verteidigungsindustrie steigern und dazu führen, dass das Geld der Steuerzahler in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung wirkungsvoller eingesetzt wird," so von Wogau in Brüssel.

Der Richtlinienvorschlag trägt den Besonderheiten des öffentlichen Auftragswesens im Bereich Verteidigung Rechnung und enthält daher besondere Regelungen zur Informationssicherheit und zur Versorgungssicherheit.

Gemäß den Bestimmungen des EG-Vertrags und der Rechtsprechung des Gerichtshofs wird die Anwendung von Artikel 296 auf außergewöhnliche, genau festgelegte Fälle beschränkt:

"Dies wird die Rechtssicherheit der öffentlichen Auftraggeber verbessern. Die Koordinierung der einzelstaatlichen Beschaffungsvorschriften, die das Flickwerk von Rechtsvorschriften in diesen Bereichen strafft, wird den Unternehmen helfen, die Verwaltungskosten zu verringern", so von Wogau.

Karl von Wogau schlägt in seinem Entwurf einer Stellungnahme zwei Änderungsanträge vor.

Der Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Richtlinie über die Beschaffung von Verteidigungsgütern wurde auf der Grundlage der Liste des Rates von 1958 festgelegt. Der Beschluss des Rates vom 15. April 1958 ist kein Dokument der EU, das von Amts wegen öffentlich ist, und somit im Rechtssinne nicht verfügbar. Außerdem wurde die Liste seit ihrer Annahme vor 50 Jahren niemals aktualisiert.

"Eine bessere Alternative wäre die Benutzung der gemeinsamen Militärgüterliste, die dem EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren unterliegt und regelmäßig vom Rat aktualisiert wird. Sie ist auch die Grundlage für den Geltungsbereich der vorgeschlagenen Richtlinie zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern", so von Wogau.

Von Wogau schlägt außerdem vor, dass die Kommission innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung der Richtlinie einen Vorschlag für ein EU-Sicherheitsinformationssystem vorlegt, das den Informationsaustausch zwischen öffentlichen Auftraggebern und europäischen Unternehmen absichern wird.

"Die Öffnung der fragmentierten nationalen Verteidigungsmärkte im Dienste der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik wird erfordern, dass zugesichert werden kann, dass vertrauliche Informationen während der verschiedenen Phasen des Beschaffungsverfahrens geschützt sind und dass im Wettbewerb stehende EU-Unternehmen der Verteidigungsindustrie nicht aus Gründen der Informationssicherheit wegen ihrer nationalen Herkunft oder wegen der Dauer des Verfahrens für die Freigabe vertraulicher Informationen benachteiligt werden. Die vorgeschlagene Richtlinie sollte durch ein EU-Sicherheitsinformationssystem ergänzt werden", so von Wogau.

Karl von Wogau