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Karl von Wogau: EU- Verordnung zu neuartigen Therapien vernachlässigt ethische Aspekte und benachteiligt den Mittelstand


Das Europäische Parlament hat am Mittwoch in erster Lesung den Bericht Mikolášik zu neuartigen Therapien angenommen. Nach hitzigen Debatten stimmte eine Mehrheit der Abgeordneten einer von Kommunisten, Sozialisten und Liberalen entworfenen Textversion zu, die den von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlag nur geringfügig verändert.

Die Verordnung ermöglicht es Unternehmen, Produkte für neuartigen Therapien in den Bereichen Gentherapie, Zelltherapie und Tissue Engineering (Gewebeersatztherapie) künftig durch ein einheitliches Verfahren bei der europäischen Arzneimittelagentur in London für den gesamten europäischen markt zuzulassen.

Zahlreiche Parlamentarier, darunter der CDU-Europaabgeordnete Karl von Wogau aus Freiburg, hatten sich vehement dafür eingesetzt, in dieser Verordnung auch ethische Standards sowie Erleichterungen für den Mittelstand zu verankern. Dahingehende Änderungsanträge wurden jedoch von der Mehrheit des Parlamentes abgelehnt.

Karl von Wogau erklärte hierzu: "Es ist gut, dass die Verordnung kommt, denn ein gemeinsames europäisches Zulassungsverfahren verbessert die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit Europas im Bereich neuartiger Therapien. Die meisten Technologien in diesem Bereich sind ethisch nicht umstritten und verbessern die Behandlungsmethoden für Patienten. Ich bedauere jedoch zutiefst, dass das Europäische Parlament die Chance verpasst hat, in dieser Verordnung grundlegende ethische Prinzipien für ganz Europa zu verankern. Das Parlament hätte in der Verordnung ein Verbot solcher Technologien verankern müssen, die mit unserer Werteordnung nicht vereinbar sind. Hierzu gehören Eingriffe in die menschliche Keimbahn, die Kommerzialisierung des menschlichen Körpers und seiner Teile sowie die Herstellung von Hybriden und Chimären (Mensch-Tier-Mischlebewesen). Über letzteres wird vor allem in Großbritannien nachgedacht. Solchen hätte das Europäische Parlament einen Riegel vorschieben müssen. Nun bleibt die Verantwortung für die Festlegung und Überwachung ethisch fundierter Grenzen für Wissenschaft und Forschung im Bereich der neuartigen Therapien vorerst bei den Mitgliedsstaaten."

Karl von Wogau sieht durch die neue Verordnung zudem die Interessen des Mittelstands vernachlässigt: "Viele kleine und mittlere Unternehmen, gerade in Deutschland, beliefern nur den nationalen Markt. Sie können sich das teure und aufwendige europäische Genehmigungsverfahren nicht leisten. Ihnen hätte die Möglichkeit erhalten werden müssen, ihre Produkte auch weiterhin national zuzulassen."